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Aktuelle Pflegesätze und Heimkosten, gültig ab 01.01.2012
Hinzu kommt Taschengeld für benötigte Auslagen (z.B. Rezeptgebühren. Praxisgebühren, private Einkäufe, Frisör etc.). Eine Abrechnung über ein Taschengeld-/Verwahrgeldkonto mit dem Bewohner oder dessen Angehörige ist möglich. *Derzeitige Sätze der Pflegekassen. Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Für Fragen rund um die Abrechnung berät Sie: ![]() Frau Schindewolf, Tel. 0 56 55 - 924 91 0 |
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| | Sitemap | Letzte Änderung: Neues vom Plesseblick (15.05.2012, 09:26:10) | Design: Christian Schulz | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||