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Der Medizinische Dienst prüft die Pflegequalität von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten. Den Auftrag für eine Prüfung bekommt der MDK von den Verbänden der Pflegekassen im jeweiligen Bundesland. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und die Ergebnisse im Internet und durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht werden. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vor. Bis 2010 sollen alle Pflegeeinrichtungen einmal geprüft werden, ab 2011 einmal jährlich (Regelprüfungen). Bisherige Überprüfungen fanden statt am:-10.04.2012 wurde unsere Einrichtung vom MDK aufgesucht und überprüft.-16.05.2011 wurde unsere Einrichtung vom MDK aufgesucht und überprüft.Transparenzbericht-2011.pdf |
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